Impressum

Kontakt

Christian Kerski Baumschule
Brannwisch 26
26188 Edewecht

T +49 (0)151 4039 3505
christian.kerski@gmx.net

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
3. Alle angegebenen Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. Angenommene Angebote werden verbindlich bei Bestätigung oder Auftragsausführung.
4. Erteilte Aufträge sind vom Verkäufer schriftlich zu bestätigen. Erhebt der Käufer binnen 8 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Widerspruch, so gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt.

II. Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-mail zugesandt.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise gelten ab Baumschule ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges / der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit
2. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen einer Frist von 20 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis spätestens zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
4. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechts seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen.
5. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
6. Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

V. Lieferpflichten
1. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z. B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z. B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

VI. Maße und Muster
1. Sämtliche Maße sind Cirka-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig.
2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen in Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
2. Der Käufer ist bis auf Widerruf des Verkäufers berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges weiterzuveräußern. Hierbei ist der bestehende Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Dritterwerber offenzulegen und dem Verkäufer auf Verlangen Name und Anschrift des Dritterwerbers mitzuteilen.
3. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (insbesondere Verpfändungen, Sicherungsübereignung) ist der Käufer nicht befugt. Bei Pfändungen in die Vorbehaltsware ist der Verkäufer unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Die dem Verkäufer aus Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Käufer hiermit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
5. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf des Verkäufers, spätestens aber bis zu einem Zahlungsverzug des Käufers oder bis zu einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers einzuziehen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, den Dritterwerber von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
6. Übersteigt der Wert für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtlichen Forderungen um mehr als 20 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe oder Rückgabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
7. Das Eigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Besteller die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und damit so zu kennzeichnen, daß sie als vom Verkäufer kommend erkennbar ist. Der
Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern
die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als
vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer
Forderungen gegen den Käufertritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Grundstück gegen einen dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wie verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VIII. Garantie und Gewährleistung
1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag
in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Kunde
den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfasst.
2. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Ostgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung ab übernommen. Die Gewähr bei Beerenobst, Rosen und anderen Gehölzen läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an.
Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen Bei Veredelungsunterlagen und Jungpflanzen übernimmt der Lieferant Gewähr für Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung.
3. Die Pflanzen sind bei Anlieferung zu untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Kenntnis schriftlich zu rügen. Mängel die erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls binnen 8 Tagen nach Kenntnis, spätestens jedoch nach Ablauf von 1 Jahr nach Auslieferung schriftlich gerügt werden.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, in Fällen eines vorliegenden Mangels eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen steht dem Käufer ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung zu.
5. Sämtliche Schadensersatzansprüche belaufen sich höchstens auf den einfachen Nettorechnungswert. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grund und welcher Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensersatzansprüche beruhen auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen/fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

IX. Widerrufs- und Rückgaberecht
Gilt nur für Fernabsatzverträge und mit Verbrauchern: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.

X. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Westerstede.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Konzeption & Gestaltung